Versicherungsrecht München
Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wichtige Information: Wir verteten nur Versicherungsnehmer und Vermittler, keine Versicherungen!
Wir haben speziell für Versicherungsrecht in Münchern eine neue umfangreiche Website mit noch mehr Informationen eingestellt, bitte schauen Sie unter + Versicherungsrecht-Muenchen
Diese Kanzlei und das Versicherungsrecht
Seit über 12 Jahren sind wir im Versicherungsrecht tätig. Wir führen auch die Titel: „Fachanwalt für Versicherungsrecht“. Fachanwälte sind sehr selten, im Versicherungsrecht führen nur 0,2% aller in München zugelassener Rechtsanwälte diesen Titel (Quelle: BRAK Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 1.1.2008). Wir alleine führen schon 2 dieser begehrten Titel!
Als aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein nehmen wir ständig an der Entwicklung im Versicherungsrecht teil. Ständige Fortbildung fordert zudem § 15 FAO (Fachanwaltsordnung), wobei ständige Fortbildung für unsere qualifizierte Arbeit ohnehin unerlässlich ist und wir in der Regel weit mehr Fortbildungen besuchen, als die Fachanwaltsordnung vorschreibt.
Unsere Mandanten im Versicherungsrecht sind:
- Versicherungsnehmer
Das können neben dem privaten Versicherungsnehmer auch Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sein. Wir werden überwiegend von Versicherungsvermittlern (Agenturen, Makler, Mehrfachvermittler) an deren Kunden weiter empfohlen, vor allem im Schadensfall, denn der Vermittler hat meist auch ein hohes Interesse daran, dass der Kunde die Versicherungsleistung erhält.
- Versicherungsvermittler
Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch aufgrund unserer Doppelqualifikation Arbeitsrecht / Versicherungsrecht Versicherungsvermittler, wenn diese Probleme im HBG84er Verhältnis mit dem Versicherer haben oder in ihrem Angestelltenverhältnis.
Wir gestalten Vermittlerverträge und streiten für die Rechte der Vermittler aus einem Vertrag auch vor Gericht, wobei das Beherrschen arbeitsrechtlicher Grundsätze immer hilfreich ist.
- Versicherungsmakler
Diese unterstützen wir bei Fragen der Haftung, der Vertragsgestaltung mit eigenen Untervermittlern, bei der Schadensabwicklung und vielem mehr.
Beratung und Vertretung im Versicherungsfall:
Im Schadensfall beraten und vertreten wir den Versicherungsnehmer. Dabei wird der Versicherungsumfang überprüft, mögliche Unterversicherungen geprüft.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die frühzeitigste Einschaltung von (Fach-)anwälten für Versicherungsrecht zu der schnellstmöglichen Regulierung führt – Fehler bei der Schadensmeldung, der Einhaltung von Fristen und Formen werden dadurch vermieden.
Gerade die Schadensmeldungen, die nicht sorgfältig bei dem Versicherer eingereicht werden, geben später dem Versicherer Anlass, die Schadenregulierung (zum Teil oder voll) abzulehnen, wobei das neue VVG (neu seit 1.1.2008, gilt ab 1.1.2009 für alle Versicherungsverträge, wenn der Schaden 2009 eingetreten ist) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt hat. Nur das neue VVG muss der Anwalt kennen, was in Anbetracht der Tatsache, dass es nur so wenige Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt, für die Versicherungsnehmer zu hoffen bleibt. Alte, aus 2007 stammende Bücher können auf neue Fälle nicht mehr angewandt werden. Alte Urteile und auch aktuelle Urteile zur alten Rechtslage, die noch jahrelang ergehen werden, sind nicht auf neue Versicherungsfälle anwendbar. Wer hier nicht sorgfältig als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht arbeitet, kann keine annehmbare Ergebnisse erzielen. Die Gefahr, falsche Gesetze, Urteile und Bücher zu nutzen war im Versicherungsrecht nie so hoch wie ab dem 1.1.2009.
Es bleibt zu hoffen, dass die Anwälte sich schnellsten in diesem Bereich fortbilden. Und für den Kunden bleibt die Pflicht, sich die bestqualifizierteste Kanzlei auszusuchen, die auch bereit ist, Versicherungsnehmer zu vertreten. Denn die wahrscheinlich größte Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht bundesweit (nicht wir!) arbeitet ausschließlich für die Versicherungswirtschaft.
In Schadensfällen arbeiten wir mit Sachverständigen für alle Bereiche (Hausrat; Gebäude, Schiffskasko etc.) zusammen, so dass die Höhe des Schadens frühzeitig eingeschätzt werden kann. Wir führen zudem für unsere Mandanten Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite vor Ort, um die Schadensregulierung so gut es geht zu beschleunigen. Auch Regresse gegenüber dem möglichen Schadenverursacher führen wir für durch, falls erforderlich.
Versicherungsrecht umfasst die nachfolgenden, grob gegliederten Gebiete.
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- Recht der Unfallversicherung
- Vermittlerrecht
- Recht der Fahrzeugversicherung
- Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Die betriebliche Altersversorgung
- Recht der Lebens- und Rentenversicherung
- Recht der Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht,
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Private Haftpflichtversicherungen
- Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
- Recht der Pflichtversicherung und der Haftpflichtversicherungen der freien Berufe
- Recht der Bauwesenversicherungen
- Reiseversicherungsrecht
- Recht der Versicherungsaufsicht
- Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrechts
- Internationales Versicherungsrecht
- Prozessführung
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Prüfung des Vertragsschlusses, Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen, Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckung, Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag, Eintritt des Versicherungsfalles ,Schadenminderungspflichten, Versicherungswerte, Versicherungssummen, Unter- und Überdeckung, Neben-, Doppel- und Mitversicherung, grob fahrlässige und fahrlässige Schadenverursachung, Folgen Arglistige Täuschung
Private Unfallversicherung
Versicherungssummen, Zusatzrisiken (u.a. Tagegeld, kosmetische Operationen, Todesfall), Leistungsfall, Versicherungsfall, Unfall oder Krankheit, Ausschlüsse (u.a. Bewusstseinsstörung, Heilmaßnahmen, Psychische Einwirkungen) Bemessung der Invaliditätsentschädigung, Beweisproblematiken.
Vermittlerrecht
Hier bestehen Überschneidungen zum Arbeitsrecht, wobei RA. Wittig auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
Rechte und Pflichten des Maklers ggü. dem Kunden und dem Versicherer
Rechte und Pflichten des Versicherungsagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
Rechte und Pflichten des Mehrfachagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
Die EU Vermittlerrichtlinie, die deutsche Umsetzung und Folgen für Vermittler und Versicherer
Rechte des Vermittlers ggü. dem Versicherer
Recht der Fahrzeugversicherung
Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, insbes. Diebstahl, Probleme der vorläufigen Deckung („Versicherungsdoppelkarte“) Obliegenheitsverletzungen, Anzeigepflichten, Leistungsfreiheiten des Versicherers (Zahlungsverzug, Probleme der Erstprämie), Praxisprobleme der Schadensanzeigen, Beweislastfragen, Risikoausschlüsse und –begrenzungen Regresse des Versicherers.
Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“, Verweisbarkeit in andere Berufe (abstrakte und konkrete Verweisung), Nachprüfungsverfahren Prüfung ärztlicher Gutachten.
Transport- und Speditionsversicherungsrecht
Seeversicherung (Seewarenversicherung, Seekaskoversicherung, P&I Versicherung), Binnenversicherung nach VVG (Waren-, Flusskasko- und Wassersportkaskoversicherung), Verkehrshaftpflichtversicherung, Speditionsversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung, Recht der Pensionskasse, Recht der Unterstützungskasse, Recht der Direktzusage, Recht des Pensionsfonds, arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Aspekte.
Recht der Lebensversicherung
Überschussbeteiligung, Treuhänderverfahren zur Bedingungs- und Prämienanpassung, Sicherheiten, Rückkaufswertermittlung, Zillmerverfahren „Verkauf“ alter Lebensversicherungsverträge.
Recht der Krankenversicherung
Vor- und Nachteile zur gesetzlichen Krankenversicherung, Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, Leistungs- und Gesundheitsmanagement, Recht der Krankheitskostenversicherung, Recht der Krankenhaustagegeldversicherung, Recht der Krankentagegeldversicherung, Problem der Anpassung der Versicherungsbedingungen und der Prämien.
Rechtsschutzversicherungsrecht
Rechtsschutzvertrag, Rechtsschutzfall, Versicherte Risiken, Risikoausschlüsse, Obliegenheiten, Verletzung und Rechtsfolgen, Stichentscheid, Schiedsverfahren, Deckungsklage.
Sachversicherungsrecht
Gebäudeversicherung (Mietausfallversicherung), Hausratversicherung, Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung, Betriebsunterbechungsversicherung, Feuer, Leistungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überspannung, Fehlbedienung.
Private Haftpflichtversicherung
Umfang des Versicherungsschutz, Haftungsausschlüsse, zusätzliche Deckung, Tierhalterhaftpflicht, Öltankrisiko, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten, Vertragsdauer, Kündigung, Doppelversicherung, Wegfall des versicherten Risikos - Beitragsrückzahlung.
Betriebliche Haftpflichtversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Besonderer Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche im Verhältnis der zuliefernden und weiterverarbeitender Industrie
Vermögensschäden nach mangelhafter Zulieferung
Rückrufkostenversicherung
Pflichtversicherungen und Haftpflichtversicherung der freien Berufe
Ärzte
Rechtsanwälte
Notare
Architekten
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Ingenieure
Managerhaftung
D&O Versicherung
Recht der Bauwesen- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Baugeräteversicherung, Baugewährleistungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit Sachversicherungen.
Reiseversicherungsrecht
Reisegepäckversicherung und grobe Fahrlässigkeit Reiserücktrittsversicherung und Stornierungspflicht, Reisekrankenversicherung sowie ausgeschlossene Erkrankungen.
Recht der Versicherungsaufsicht
Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht
Kreditversicherung, Investitionsgüterversicherung, Ausfuhrkreditversicherung, Bürgschaften, Garantien, Vertrauensschadenversicherung, Warenkreditversicherung, Obliegenheiten.
Internationales Versicherungsrecht
Europäisches internationales Versicherungsrecht, außereuropäisches „römisches“ Versicherungsvertragsrecht , welches Recht findet Anwendung?, Kollisionsnormen, Anknüpfungspunkte etc.
Prozessrecht
Obliegenheitsverletzungen
Anzeigepflichtverletzungen
Zurechnung fremden Wissens (Wissensvertreter)
Zurechnung fremden Verhaltens (Repräsentant)